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Haben Sie bereits Vorstellungen über die Gestaltung Ihrer Bestattung und der Trauerfeier? Halten Sie Ihre Wünsche möglichst rechtzeitig fest. Auf diese Weise erfahren Ihre Angehörigen später im Trauerfall eine große Entlastung.
Ob Bestattungsform, Grabstätte, Ablauf der Trauerfeierlichkeiten oder auch die Grabpflege: Sie können über alles verfügen, was Ihnen wichtig ist – darunter auch über das Sarg- und Urnenmodell Ihrer Wahl.
Durch eine rechtzeitige Finanzierung Ihrer Bestattungskosten haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Angehörigen im Trauerfall Ihre letzten Wünsche zuverlässig umsetzen können. Als Möglichkeiten stehen hierfür die mündelsichere Einlage auf ein Treuhandkonto zur Verfügung oder alternativ der Abschluss einer Sterbegeldversicherung.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns, gerne auch im Beisein Ihrer Lieben. Wir beraten Sie persönlich und informieren Sie über Möglichkeiten und Angebote sowie über die finanzielle Absicherung. Sollten Sie während der Vertragslaufzeit Änderungen wünschen, können wir die Vereinbarung entsprechend anpassen.
Sie haben genaue Vorstellung von Ihrer Bestattung und möchten, dass Ihre Angehörigen zu gegebener Zeit Ihre Wünsche kennen? Dies ist neben der Finanzierung der wichtigste Aspekt der Bestattungsvorsorge. Zu wissen, was Sie sich für Ihren Abschied gewünscht haben, nimmt Ihrer Familie in einer schweren Zeit Entscheidungen ab.
Unser Leitfaden und Fragebogen soll Ihnen helfen, sich über Ihre Wünsche klar zu werden und Sie schriftlich festzuhalten. Mit Ihren Antworten können wir dann Ihre letzte Reise ganz in Ihrem Sinne planen und gestalten.
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Es gibt einige selbstbestimmte Festlegungen, die z. B. im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls wichtig werden. Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, Ihre Wünsche mitzuteilen, können durch Ihre Verfügungen Unklarheiten oder sogar Streitigkeiten in der Familie vermieden werden. Informationen und Downloads zu den wichtigen Dokumenten finden Sie im Internet. Oft ist es jedoch hilfreich, sich durch einen Arzt oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um Unsicherheiten auszuschließen.
Der Vollmachtgeber legt im Voraus fest, welche Vertrauensperson in seinem Namen Entscheidungen treffen soll. Tritt aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eine Handlungs- oder Urteilsunfähigkeit auf, kann der Vollmachtnehmer alle Entscheidungen im Sinne des Vollmachtgebers treffen. Davon können u. a. medizinische Behandlungen, finanzielle Angelegenheiten oder Wohnsituationen betroffen sein.
www.bmj.de
Sie haben die Möglichkeit, nach Feststellung Ihres Todes als Organspender für schwer erkrankte Patienten zur Verfügung zu stehen. Mithilfe eines Organspendeausweises oder einer Registrierung können Sie bestimmen, welche Organe (oder Gewebe) Sie spenden möchten oder ob Sie die Organspende ablehnen.
www.organspende-info.de
Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, das die persönlichen medizinischen Wünsche einer Person für den Fall festhält, falls diese selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über ihre medizinische Versorgung zu treffen. Da es sich um wichtige Themen, wie z. B. lebenserhaltende und schmerzlindernde Maßnahmen handelt, ist es wichtig, die eigenen Wünsche möglichst eindeutig zu formulieren, um mögliche Unsicherheiten zu vermeiden.
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Eine Betreuungsverfügung regelt, wer im Falle von Unfällen, Krankheit oder im Alter wichtige Entscheidungen treffen kann, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Das Gericht bestellt dann einen gesetzlichen Betreuer für bestimmte Aufgabenbereiche wie Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung und Wohnungsangelegenheiten.
Die Betreuungsverfügung ermöglicht es, im Voraus festzulegen, wer im Bedarfsfall als Betreuer agieren soll. Sie muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein.
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Liegt im Todesfall kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge gemäß BGB. Demnach erben neben dem Ehepartner zuerst die Kinder und Kindeskinder des Verstorbenen. Danach sind weitere Verwandte erbberechtigt.
Falls Sie Ihren Nachlass selbstbestimmt verteilen möchten, ist ein Testament erforderlich. Hierfür gelten Formvorschriften: Es muss komplett per Hand geschrieben und mit dem vollen Namenszug unterschrieben werden. Darüber hinaus muss es die Angabe des Ortes und das Datum der Ausstellung enthalten. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ist oft hilfreich, um mögliche Unklarheiten später auszuschließen.
BITTE BEACHTEN SIE:
Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Viele Regelungen im Leben erfolgen heute nur noch online. Im Trauerfall werden diese nicht automatisch gelöscht. Aus diesem Grund sollten sämtliche Aktivitäten des Verstorbenen rechtzeitig verwaltet werden, damit auf die Angehörigen später keine zusätzlichen Belastungen zukommen.
Sie können die von Ihnen genutzten Portale, inklusive der Passwörter und Zugänge, an einem sicheren Ort verwahren und eine Person Ihres Vertrauens darüber informieren.
Ihre Angehörigen haben außerdem die Möglichkeit, im Sterbefall eine professionelle Nachlassverwaltung für die Regelung des digitalen Erbes zu beauftragen. Gern vermitteln wir hier den Kontakt.